Holz-Container mieten in Herne und Umgebung
Ein Holz-Container ist eine Absetzmulde für Altholz der Klassen A I bis A III – etwa Bretter, Balken, Latten, Paletten, Holzmöbel und Türen – für Privat- und Gewerbekunden in Herne und Umgebung.

Sie möchten Altholz einfach und fachgerecht loswerden? Mit dem Holz-Container der Container Profis entsorgen Sie Bretter, Paletten, Möbel und Türen in Herne und Umgebung – zum vorab verbindlich genannten Festpreis.
Was ist Holz?
Holz bzw. Altholz umfasst alle Holzreste, die bei Umbau, Renovierung, Entrümpelung oder im Garten übrig bleiben – von einzelnen Brettern bis zu ganzen Möbelstücken. Es fällt typischerweise beim Rückbau von Terrassen, Zäunen und Verschlägen, beim Entsorgen alter Möbel und Türen sowie bei Paletten und Verpackungsholz an. In den Holz-Container darf unbehandeltes bis lackiertes oder verleimtes Holz der Altholzklassen A I bis A III – belastetes Altholz (A IV) gehört nicht hinein.
- Bretter, Balken, Latten und Kanthölzer aus dem Rückbau
- Einweg- und Europaletten sowie Verpackungsholz und Obstkisten
- Holzmöbel wie Schränke, Regale, Kommoden, Tische und Stühle
- Zimmertüren und Zargen (ohne eingebaute Metallbeschläge, sofern leicht entfernbar)
- Dielen, Parkett und unbehandelte oder lackierte Laminatböden
- Latten- und Bretterzäune, Rankgitter und einfache Gartenholz-Elemente
- Sperrholz, Spanplatten, OSB- und MDF-Platten (verleimt, A II/A III)
- Dachlatten, Schalungsbretter und Verschnitt aus dem Innenausbau
- Lackierte und furnierte Hölzer aus Wohn- und Möbelbau
- Bettgestelle, Lattenroste (Holz) und Holzverkleidungen
- Imprägniertes und kesseldruckbehandeltes Holz (A IV) – z. B. Gartenzaunpfosten, Palisaden, Terrassenholz aus dem Außenbereich (nur gesondert mit Nachweis)
- Bahnschwellen und mit Teer oder Carbolineum behandeltes Holz (A IV, Schadstoffe)
- Bauschutt wie Beton, Ziegel und Fliesen (falsche Sorte, gehört in den Bauschutt-Container)
- Metall, Nägel-lastige Beschläge, Scharniere und Winkel in größeren Mengen (stören die Verwertung)
- Kunststoff, Kunststofffenster und Kunststoffverkleidungen (kein Holz)
- Gipskarton- und Rigipsplatten (kein Holz, eigene Entsorgung)
- Fenster mit Glas sowie verglaste Türen (Glasanteil trennen)
- Mit Farbe, Öl oder Chemikalien stark verschmutzte Hölzer
Warum sortenrein trennen?
Sortenreines Befüllen ist am günstigsten, weil reines Altholz direkt der stofflichen oder energetischen Verwertung zugeführt werden kann und keine aufwändige Nachsortierung anfällt. Kommen Fremdstoffe wie Bauschutt, Metall oder Kunststoff hinzu, wird der Container als Mischabfall eingestuft – das verursacht einen Zuschlag. Belastetes Altholz der Klasse A IV muss aus Umwelt- und Rechtsgründen getrennt und mit Nachweis entsorgt werden, weil es Schadstoffe enthält, die nicht in die reguläre Holzverwertung gelangen dürfen.
Welche Arten von Holz gibt es?
| Art | Beschreibung |
|---|---|
| Altholz A I | Naturbelassenes oder nur mechanisch bearbeitetes Holz ohne Beschichtung, etwa saubere Paletten, unbehandelte Bretter, Latten und Verschnitt aus dem Innenausbau. |
| Altholz A II | Verleimtes, gestrichenes, lackiertes oder beschichtetes Holz ohne Holzschutzmittel, zum Beispiel Möbel, Türen, Span- und Sperrholzplatten aus dem Innenbereich. |
| Altholz A III | Holz mit halogenorganischen Beschichtungen wie bestimmten Kunststoffbeschichtungen oder Laminaten, das aber keine Holzschutzmittel enthält. |
| Altholz A IV | Mit Holzschutzmitteln imprägniertes oder belastetes Holz wie Außenzäune, Bahnschwellen und Terrassenholz – gehört nicht in den normalen Container und wird nur gesondert mit Nachweis entsorgt. |
Container mieten & Ablauf
Ein Holz-Container ist eine Absetzmulde speziell für Altholz und Holzabfälle. Hinein gehört Holz der Altholzklassen A I bis A III: unbehandelte Bretter, Balken und Latten ebenso wie Paletten, Holzkisten, Holzmöbel, Türen sowie lackiertes oder verleimtes Holz aus Renovierung, Entrümpelung und Handwerk. Nicht in die Mulde dürfen Bauschutt, Metall, Kunststoff oder Restmüll – und auch kein belastetes Holz der Klasse A IV. So bleibt das Altholz sauber getrennt und lässt sich fachgerecht verwerten.
Belastetes Altholz der Klasse A IV, etwa imprägniertes Holz oder Bahnschwellen, ist schad- und giftstoffbelastet und muss gesondert mit Nachweis entsorgt werden. Das ist gegen Zuschlag möglich, gehört aber nicht in die normale Holzmulde. Wenn Sie unsicher sind, um welche Klasse es sich handelt, sagen Sie uns kurz, was anfällt – wir stufen es vorab ein und nennen Ihnen den passenden Preis, bevor die Mulde geliefert wird.
Die richtige Muldengröße hängt von der Menge ab. Für einzelne Möbelstücke, ein paar Paletten oder den Rückbau einer kleinen Terrasse reicht meist die 5-m³-Absetzmulde. Bei einer Renovierung mit Dielen, Türen und alten Einbauten passt die 7-m³-Mulde gut. Fallen sperrige, voluminöse Holzreste in größerer Menge an, etwa bei einer Entrümpelung oder einem Umbau, ist die 10-m³-Mulde die richtige Wahl. Holz ist leicht, aber sperrig – planen Sie das Volumen daher eher großzügig, dann sparen Sie sich eine zweite Fuhre und die Mulde reicht für den gesamten Abriss.
Der Ablauf ist unkompliziert: Sie fragen die passende Größe an, wir nennen Ihnen vorab einen verbindlichen Festpreis. Zum vereinbarten Termin liefern wir die Absetzmulde mit dem Absetzkipper an und stellen sie punktgenau ab, wo Sie sie brauchen. Anschließend befüllen Sie die Mulde in Ruhe – die Standzeit beträgt standardmäßig 14 Tage, auf Absprache auch länger. Danach holen wir den Container wieder ab und führen das gesammelte Altholz der fachgerechten Verwertung zu. Um die Entsorgung müssen Sie sich nicht weiter kümmern.
Sortenrein ist am günstigsten: Liegt nur Holz der Klassen A I bis A III in der Mulde, lässt es sich einfach und kostengünstig verwerten. Sind dagegen Fremdstoffe wie Bauschutt, Metall oder Restmüll dabei, wird die Entsorgung als Mischabfall gegen einen klar ausgewiesenen Zuschlag berechnet. Trennen Sie das Holz also möglichst konsequent von anderen Abfällen – das spart Geld und Aufwand. Ob Sie privat renovieren oder gewerblich arbeiten, spielt dabei keine Rolle: Wir beliefern Haushalte, Handwerk und Betriebe gleichermaßen.
Von unserem Standort in Castrop-Rauxel (Ickern) aus sind die Wege nach Herne und Umgebung kurz. In der Regel liefern wir innerhalb weniger Werktage, kurzfristige Termine sind nach Absprache häufig möglich – eine kurze Anfrage genügt. Steht die Mulde auf Ihrem eigenen Grundstück oder Hof, benötigen Sie keine Genehmigung. Nur auf öffentlichem Grund, also an Straße oder Gehweg, ist eine Stellgenehmigung erforderlich; dabei beraten wir Sie und unterstützen bei der Abstimmung mit der Stadt.
Häufige Fragen zu Holz-Container
Was darf in einen Holz-Container?
In den Holz-Container gehört Altholz der Klassen A I bis A III: unbehandelte Bretter, Balken und Latten, Paletten, Holzkisten sowie lackierte oder verleimte Teile wie Holzmöbel und Türen. Nicht hinein dürfen Bauschutt, Metall, Kunststoff, Restmüll und belastetes Holz der Klasse A IV.
Kann ich imprägniertes Holz oder Bahnschwellen entsorgen?
Imprägniertes Holz und Bahnschwellen zählen zur belasteten Altholzklasse A IV. Sie gehören nicht in die normale Holzmulde, sondern müssen gesondert und mit Nachweis gegen Zuschlag entsorgt werden. Sagen Sie uns vorab kurz Bescheid, was anfällt – wir stufen es ein und nennen Ihnen den passenden Preis.
Welche Muldengröße brauche ich für Altholz?
Das hängt von der Menge ab. Für einzelne Möbel oder ein paar Paletten reicht meist die 5-m³-Mulde, für Renovierungen mit Dielen und Türen die 7 m³. Für größere, sperrige Mengen aus Entrümpelung oder Umbau empfiehlt sich die 10-m³-Absetzmulde. Da Holz voluminös ist, planen Sie das Volumen lieber großzügig.
Was kostet ein Holz-Container in Herne und Umgebung?
Die 5-m³-Absetzmulde gibt es als Komplettpreis auf Anfrage inklusive Anlieferung, 14 Tage Standzeit und Entsorgung. Der Endpreis hängt von Größe, Abfallart, Standzeit und Lieferort ab und wird Ihnen vorab verbindlich genannt. Sortenreines Altholz ist am günstigsten, gemischter Abfall gegen Zuschlag.
Brauche ich für den Holz-Container eine Genehmigung?
Auf Ihrem eigenen Grundstück oder Hof brauchen Sie keine Genehmigung. Soll die Absetzmulde auf öffentlichem Grund an Straße oder Gehweg stehen, ist eine Stellgenehmigung erforderlich. Wir beraten Sie dazu und unterstützen bei der Abstimmung mit der Stadt in Herne und Umgebung.